Sie suchen einen Begleit- und Genehmigungsservice für Ihren Schwertransport? Wir sind Ihr Partner für Transportbegleitung und Transportgenehmigung. Als Familienbetrieb aus der Main-Tauber-Region sind wir seit vielen Jahren aktiv in der Branche. Wir planen jeden Transport einzeln und holen alle nötigen Genehmigungen für Sie ein.
Wir stellen Begleitfahrzeuge bereit, damit Ihr Transport sicher abläuft. Ob Schwertransport-Begleitung oder Transportgenehmigung – jeder Begleiter in unserem Team kennt die Regeln und arbeitet mit Ruhe und Erfahrung. Unser Team meistert jede Route für Sie.
Was ist ein Genehmigungsservice – und wann brauchen Sie ihn?
Unser Genehmigungsservice kümmert sich um alle notwendigen Erlaubnisse rund um das Thema Großraum- und Schwertransport. Wir beantragen die nötigen Transportgenehmigungen bei den Behörden, organisieren bei Bedarf Begleitfahrzeuge und übernehmen die Streckenprüfungen. Alles aus einer Hand – auf Wunsch im All-Inclusive-Paket gebündelt.
Transportgenehmigung – Dauer, Arten und Kosten
Die Dauer der Genehmigungserstellung in Deutschland liegt in der Regel bei 1–3 Wochen – je nach Bundesland und Umfang des Transports. Durch gute Kontakte zu den relevanten Stellen und eine proaktive Arbeitsweise verkürzen sich die Wartezeiten oft um Tage oder Wochen. Im europäischen Ausland unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten; in den meisten Ländern bewegen wir uns im Rahmen weniger Wochen, während beispielsweise Italien erfahrungsgemäß mit 6–8 Wochen Vorlauf zu kalkulieren ist.
Zusätzlich unterhalten wir ein permanentes Netz europaweiter Dauergenehmigungen, um jederzeit bereit zu sein, Ihren grenzüberschreitenden Schwertransport durchzuführen.
Bei besonders großen Transporten sind Einzelfahrtgenehmigungen nötig, die je nach Land mit 2 Tagen bis 8 Wochen Vorlauf beantragt werden müssen.
Transportgenehmigungen unterscheiden sich in ihrer Art der Gültigkeitsdauer:
- Dauergenehmigungen: für wiederkehrende Transporte in einem längeren Zeitraum (1–3 Jahre). Die Transportmaße sind in Deutschland auf max. 3 m Breite, 20,5 m Länge und 40 t Gewicht begrenzt. Im Ausland können teilweise größere Abmessungen dauerhaft genehmigt werden.
- Kurzzeitgenehmigungen: für individuelle Transporte, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht mit einer Dauergenehmigung gefahren werden können – etwa über 3 m Breite, über 40 t Gesamtgewicht oder bei besonders langen bzw. überhöhten Transporten. Kurzzeitgenehmigungen gelten für maximal 3 Monate je nach Auflagenkatalog.
- Einzelfahrtgenehmigungen: für individuelle Transporte mit angeforderten Maßen und Bestimmungsorten. Diese gelten für eine Fahrt und nur für den Transporttag.
Transportgenehmigung Kosten – klar und fair
Die Kosten Ihrer Genehmigung hängen vom Umfang der nötigen behördlichen Anhörungen, Streckenerkundungen, Gutachten und statischer Berechnungen ab. Sie setzen sich zusammen aus Bearbeitungsgebühren der Ämter, Streckenprüfungen an Brücken und Tunneln sowie Kosten für die Passierbarkeit an Engstellen, Ortschaften oder Bahnübergängen.
Falls eine bestehende Dauergenehmigung für Ihren Transport genutzt werden kann, berechnen wir nur einen anteiligen Betrag. Müssen innerhalb des genehmigten Zeitraums Anpassungen vorgenommen werden – zum Beispiel aufgrund von Baustellen oder Streckenänderungen – fallen erneut Kosten an.
Dauergenehmigungen sind aufgrund der Gültigkeitsdauer von 1–3 Jahren kosteneffizient; die Behördengebühren liegen je nach Amt zwischen 500 € und 1.800 € und können sich von Amt zu Amt unterscheiden. Kurzzeitgenehmigungen bieten höhere Flexibilität und starten ab 250 € je nach Maß und Strecke. Einzelfahrtgenehmigungen beginnen ab 200 €. Sämtliche Behördenkosten werden zuzüglich unserer Bearbeitungsgebühr abgerechnet.
Für eine genauere Einschätzung der Kosten und Genehmigungsdauer zögern Sie nicht, uns eine Anfrage zu stellen. Generell empfehlen wir eine Dauer- oder Kurzzeitgenehmigung, um die Schnelllebigkeit der Logistik zu gewährleisten.
Begleitfahrzeuge – Sie sichern Ihren Transport!
Großraum- und Schwertransporte werden durch Begleitfahrzeuge gesichert. Mithilfe ihrer Kennleuchten und Warntafeln – mit oder ohne Wechselverkehrszeichenanlage – erfüllen sie nach §29 und §46 StVO die Auflagen der Genehmigungen und sichern den reibungslosen Ablauf des Transportes sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Begleitfahrzeuge ohne Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ-Anlage) werden als BF2-Begleitfahrzeug bezeichnet. Diese werden bei Bedarf vor dem Transport zur Warnung des Gegenverkehrs eingesetzt.
BF3-Fahrzeuge haben eine WVZ-Anlage. Sie dienen der Absicherung des nachfolgenden Verkehrs – zum Beispiel in Baustellenbereichen, wenn mehr als eine Spur befahren wird, oder wenn der Transport durch seine langsame Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde.
BF4-Fahrzeuge kommen bei besonders großen Transporten in manchen Bundesländern als Ersatz oder zur Ergänzung der polizeilichen Begleitung zum Einsatz. Sie sind mit einer WVZ-Anlage mit zusätzlichen Verkehrszeichen ausgestattet und können dementsprechend vielseitiger in den Verkehr eingreifen – etwa durch die Sperrung mehrerer Einfahrten eines Kreisverkehrs oder einer Kreuzung, bis der Schwertransport diese passiert hat. Die BF4-Begleitung erfolgt innerhalb eines Regelplans, der behördlich im Genehmigungsprozess festgelegt wurde.
Verhalten im Verkehr
Begleitfahrzeuge geben verbindliche Warn- und Verkehrszeichen. Verkehrsteilnehmer sollten Abstand halten und den Anweisungen folgen, um einen sicheren Ablauf des Transports zu gewährleisten.
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Sie planen einen Schwertransport? Wir erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot über unser Kontaktformular. Ob Transportgenehmigung beantragen oder Begleitfahrzeug mieten – bei Gleich Transporte bekommen Sie alles aus einer Hand.
